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Rechnungswesen

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Rechnungswesen/Buchhaltung


Oft wird im Umfeld von Selbständigerwerbenden der Begriff RECHNUNGSWESEN mit der BUCHHALTUNG gleichgesetzt. Dabei wird vergessen, dass das Rechnungswesen ein Teil eines jeden Bereichs des Unternehmens ausmacht. Die Buchhaltung liefert die dazu notwendigen Informationen.

Unproduktive Arbeiten


Die Betreiber*innen von Klein- und Kleinstbetrieben empfinden die Buchhaltung vielfach als zeitfressenden überflüssigen Zwang. Dieses Bild zu korrigieren, ist im direkten Gespräch mit den Klienten meist eine mühsame Angelegenheit für den Klienten und für den Erklärenden. Bei der Schilderung der vielschichtigen Angelegenheit sieht der Klient sofort einen hohen Berg komplizierter Arbeit vor sich. Die Aussage, dass Buchhaltung und Co. unproduktive Arbeit seien, ist grundsätzlich falsch. Zugegeben: Der administrative Aufwand kann durch komplizierte und parallel laufende Arbeiten künstlich aufgeblasen werden. Meistens fehlt auch zwekmässiges Büro-Werkzeug. Es braucht heute keine teuren Anschaffungen, um den administrativen Zeitaufwand möglichst klein halten zu können.


Tragende Säule


Das Rechnungswesen ist eine der tragenden Säulen im unternehmerischen Handeln. Preise können nicht mehr, "Hangelenk mal Pi" und "über den Daumen" gerechnet, festgelegt werden. Die Konkurenz ist schlicht zu gross. Die Anschaffung von Maschinen und Werkzeugen und der Einkauf von Material muss geplant werden. Viele Fragen können mit den Informationen aus dem Rechnungswesen beantwortet werden. Eine saubere, laufend nachgeführte und richtig aufgebaute Buchhaltung ist die Grundlage für solche Informationen. Von diesem Gesichtspunkt aus gesehen, muss die Buchhaltung als produktive Grundlage für das unternehmerische Handeln gewertet werden.

Kalkulation


Selbst in den Kleinstbetrieben ist die Berechnung einer Marge für die einzelnen Dienstleistungen und Produkte unumgänglich, damit es sich mit dem Betrieb leben lässt. Viele Neugründer vergleichen Preise der Konkurrenz und leiten von da aus einen pauschalen Faktor für den ganzen Produktestamm oder für einzelne Produktgruppen ab.

Zwang?


Die Buchführungspflicht ist gesetzlich verankert. In erster Linie geht es darum, den Steuerbehörden gegenüber Einnahmen und Vermögen zu belegen. In zweiter Linie geht es um den Schutz von Geldgebern und um den Schutz des Unternehmens vor ungerechtfertigten Forderungen. Zur Umsetzung sind Regeln über Darstellung und Führung des Rechnungswesens geschaffen worden. Diese Regeln können sich mit jeder Gesetzesänderung verändern. Die Veränderungen für Einzelunternehmen ohne Mehrwertsteuerpflicht halten sich meist in Grenzen.






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